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Abs.1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu wahren ist die Pflicht aller
Bürger, staatlichen Behörden und Organisationen.
Abs.1. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte
anderer verletzt und nicht gegen die geltenden Gesetze oder gegen die guten Sitten verstößt.
Abs.2. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Abs.1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Abs.2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat San Andreas fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hin.
Abs.3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.
Abs.1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.
Abs.2. Diese Rechte finden ihre Schranken in der Vorschriften der geltenden Gesetze.
Abs.1. Alle Menschen haben das Recht, sich mit Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne
Waffen zu versammeln.
Abs.2. Für Versammlungen im öffentlichen Bereichen kann dieses Recht aufgrund eines Gesetzes
beschränkt werden.
Abs.3. Öffentliche Versammlungen müssen bei der Exekutive beantragt und schriftlich von einem
Leitungsmitglied der Exekutive genehmigt werden. Bei gerechtfertigtem Grund
oder Besorgnis kann der Antrag abgelehnt werden.
Abs.1. Der Wohnraum ist unverletzlich.
Abs.2. Der Schutz des Hausrechts bezieht sich darauf, dass die Wohnung oder sonstige
Räumlichkeiten, die zum Hauswesen gehören, nicht verletzt werden dürfen.
Der Schutz des Hausrechts bezieht sich somit neben privaten Wohnungen auch auf deren
Nebenräume, wie etwa die Kellerabteile und Lagerräume, sowie auf betrieblich genutzte
Räumlichkeiten, wie etwa ein Büro, umzäunte und / oder klar durch den Bodenbelag abgegrenzte Grundstücke.
Abs.3. Durchsuchungen des Wohnraumes dürfen nur durch mit nachweislichen Beschluss oder bei Gefahr im Verzug durchgeführt werden. Bei Gefahr im Verzug dürfen die staatlichen Behörden den privaten Wohnraum betreten um Straftaten zu verhindern.
Abs.1. Alle Bürger haben das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Die Berufsausübung
kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden. Zwangsarbeit ist nur
bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Abs.1. Jedermann hat das Recht, bei einer Geldstrafe, ein Existenzminimum von 1.000 US-Dollar einzubehalten.
Abs.2. Es gilt eine Maximalhaftstrafe von 360 Hafteinheiten.
Abs.3. Ab einer Haftstrafe von 30 Hafteinheiten muss ein Transfer in die Bolingbroke Strafanstalt von den Exekutivbeamten vollzogen werden.
Abs.1. Die vom Staate San Andreas anerkannte und geltende Währung sind US-Dollar ($).
Abs.2. Der Staat San Andreas umfasst das Festland, umliegenden Inselgebiete und Gewässer.
Abs.3. Im Staate San Andreas sind nur Lizenzen gültig, die von diesem ausgestellt wurden.
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit durch die begangene Tat vor ihrer Ausführung gesetzlich bestimmt war.
Im Sinne des Gesetzes sind folgende Begriffe gültig:
Staatliche Behörden: Los Santos Police Department (LSPD), Los Santos County Sheriff’s Department (LSSD)
Staatliche Institutionen des öffentlichen Dienstes: Los Santos Medical Department (LSMD), Los Santos Fire Department (LSFD)
Exekutivbeamte: Alle Mitarbeiter der staatlichen Behörden.
Exekutive: Die ausführende Gewalt (LSPD, LSSD)
Ordnungswidrigkeit: Ein Tatbestand, welcher gesetzlich mit einer Geldstrafe geahndet wird.
Straftat / Verbrechen: Ein Tatbestand, welcher gesetzlich mit einer Haft- und / oder Geldstrafe geahndet wird.
Feld (Gewerbe / Firmen): Sektion, auf die sich ein Gewerbe / eine Firma spezialisiert.
Sperrzonen: Als Sperrzone wird ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die Bevölkerung überhaupt oder zeitweise nicht zugänglich ist. Dabei wird zwischen permanenten und temporären Sperrzonen unterschieden.
Besitz: Jegliche Besitztümer einer Person am Leib, im Fahrzeug und in den Räumen.
Fahrzeug: Fortbewegungsmittel jeglicher Art (Land, See und Luft)
Unfall: Situation im Straßen- See- Luftverkehr, in welcher es zu Personen- und / oder Sachschäden kommt.
Fahrlässig: Nicht beabsichtigtes Begehen einer Tat.
Vorsätzlich: Das Begehen einer Tat mit vollem Bewusstsein und / oder einem Motiv.
Exekutivbeamte sind dazu verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Selbst ohne Antrag.
Exekutivbeamte sind nicht dazu verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Selbst mit Antrag.
Um eine Straftat zu ahnden, darf ein Exekutivbeamter Geld- Freiheitsstrafen, Sozialstunden sowie Verkehrspunkte im Sinne des Gesetzes erteilen.
Ein Exekutivbeamter kann Video- und Tonaufzeichnungen sowie Zeugenaussagen als Beweis nutzen.
Exekutivbeamte können während der Klärung eines Sachverhaltes oder der Identitätsprüfung eine Person festhalten.
Exekutivbeamte haben das Recht, jegliche Lizenzen im Sinne des Gesetzes einzuziehen und / oder zeitliche Beschränkungen ebenjener zu erteilen, im Falle einer Festnahme persönlichen Besitz der Person und die Person selber zu durchsuchen und nach dem Gesetz Gegenstände zu beschlagnahmen und bei einer Festnahme jeglichen leiblichen Besitz, bis auf lebensnotwendige Nahrungsmittel, der Person zu konfiszieren.
Erst bei einem akuten und begründeten Verdacht, der Gefahr im Verzug oder einem Beschluss haben Exekutivbeamte zusätzlich das Recht, den Wohnraum zu durchsuchen.
Jeder Bürger hat das Recht, gegenüber eines anderen Bürgers oder einer Organisation, eine Anzeige bei einer staatlichen Behörde nach gesetzlichen Paragraphen zu beantragen.
Der Prozess der Anzeige muss immer von einer neutralen Ansicht geleitet werden, die die Befugnis hat einen Strafprozess zu leiten (Aktuell das LSPD und das LSSD).
Die verlorene Partei des Prozesses ist dazu verpflichtet den Prozess der Anzeige zu bezahlen, sowie den geforderten Beträgen, Gütern oder Leistungen der gewonnenen Partei nachzukommen.
Anstifter ist, wer einen Täter zur Ausübung einer Tat anstiftet, drängt oder es empfiehlt. Anstifter werden wie der Täter selbst bestraft.
Als Mittäter wird behandelt, wer einem anderen zu dessen begangenen Rechtsbruch Hilfe geleistet hat oder diesen unterstützt hat. Mittäter werden wie der Täter selbst bestraft.
Wer über eine Straftat in Kenntnis gesetzt wurde oder diese beobachtet, ist Verpflichtet diese zu melden. Wer dies nicht tut, wird als Mittäter behandelt.
Wer eine Straftat begeht, um das eigene Leben oder das Leben Dritter vor einem rechtswidrigen Angriff zu schützen, handelt nicht rechtswidrig.
Voraussetzung dafür ist, die schnellstmögliche Anzeige der Notwehr bei der Exekutive.
Auch eine versuchte Tat ist der ausgeführten Tat gleichzusetzen. Sollte der Beschuldigte den Versuch glaubhaft darlegen, so kann der Exekutivbeamte die Strafe nach eigenem Ermessen verringern. Ein Freispruch darf nicht erfolgen.
Sollte ein Täter im Verlaufe seiner Tat Reue zeigen, so kann er eine Strafmilderung erhalten.
Ebenso zählt als Reue, wenn der Täter bei materiellen Verlust oder Schaden, eine Rückzahlung tätigt, um den Schaden des Opfers zu verringern.
Unwissenheit schützt nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung oder Verurteilung. Wenn der
Tatverdächtige die Unwissenheit der Strafbarkeit glaubhaft darlegen kann, kann mit einer geminderten Strafe belegt werden, jedoch nicht mit einem Freispruch.
Ein Exekutivbeamter hat das Recht einer Person, die in der Strafvollzugsanstalt inhaftiert wird, jeglichen leiblichen Besitz zu beschlagnahmen.
Besucher und andere Personen, die nicht in der Strafvollzugsanstalt inhaftiert sind, müssen immer in der Begleitung eines Exekutivbeamten sein.
Ein Exekutivbeamter muss einem festgenommenen Beschuldigten die ihm zur Last gelegten Tatvorwürfe nennen. Selbst ohne Aufforderung.
Einer vom Staat wegen eines Verbrechens Beschuldigter hat folgende Rechte, welche sofort nach Anlegen der Handschellen, in Gefahrensituationen jedoch spätestens vor Eintreffen in dem Gebäude der Exekutive (Eingangstüren, Tore), verlesen werden müssen ohne, dass der Beschuldigte dies fordert:
Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen, alles was er sagt, kann und wird vor Gericht gegen ihn verwendet werden. Der Beschuldigte hat das Recht auf einen staatlich anerkannten Anwalt. Sollte sich keiner im Staate befinden, so muss der Beschuldigte sich selber verteidigen. Die Exekutive übernimmt dabei die Judikative. Hat der Beschuldigte seine Rechte verstanden?
Der Beschuldigten muss auf die Frage, ob dieser die Rechte verstanden hat, mit “Ja” beantworten, andernfalls ist das Vorlesen der Rechte ungültig. Ein Exekutivbeamter muss die Recht jedoch nur bis zu dreimal wiederholen, bis diese unter jedem Umstand zur Kenntnis genommen wurden.
Sollte der Exekutivbeamte dem Beklagten, die Erklärung der definierten Rechte verweigern, so kann der Beschuldigte nicht für die ihm zu Last gelegten Taten belangt werden und seine Strafakte ist zu löschen.
Wenn ein vom Staat wegen eines Verbrechens Beschuldigter in einem Exekutivgebäude festgenommen wird, so muss der Exekutivbeamte die Rechte des Beklagten im §13 der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sofort nach anlegen der Handschellen verlesen.
Nur ein staatlich anerkannter Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit eine Person in einem Fall der Exekutive zu vertreten.
Wer eine begangene Tat wiederholt, wird mit einem Zusatz von 10 Hafteinheiten zusätzlich zum bestehenden Strafmaß verurteilt werden. Dies kann sich bei weiterer Wiederholung aufrechnen.
Die Untersuchungshaft beginnt zu dem Zeitpunkt, wo der Tatverdächtige in den Zellentrakt des jeweiligen Exekutivgebäudes eingeliefert wurde. Sie hat den Zweck den Tatbestand und den Tathergang vollständig zu prüfen um im Anschluss zusätzlich die Strafakte zu formulieren und abzuschliessen.
Die Untersuchungshaft endet mit der Abschliessung der Strafakte.
Die Untersuchungshaft kann maximal 30 Minuten andauern. Nach diesem Zeitpunkt werden ggf. die schon festgestellten Haftzeiten gutgeschrieben.
Eine Haft- Geldstrafe kann gemildert oder es kann von der Strafe abgesehen werden, wenn der Täter:
a.) durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat aufgedeckt werden konnte oder
b.) freiwillig sein Wissen so rechtzeitig der Exekutive offenbart, dass eine Straftat verhindert werden kann.
Die Gesamthaftstrafe kann maximal um die Hälfte der Haftzeit gemildert werden.
Der Terroristenstatus soll die Ermittlungen der staatlichen Behörden im Fall einer terroristischen Bedrohung vereinfachen. Hierzu werden bestimmte, auch die Grundrechte betreffende, Gesetze eingeschränkt und durch folgende Regelungen ergänzt oder ersetzt:
Die zuständigen Exekutivbeamten müssen von einer Überwachung und /oder Abhöraktion informiert werden. Telefongesellschaften und Internetprovider müssen ihre Daten offenlegen.
Hausdurchsuchungen dürfen ohne Wissen der betreffenden Person durchgeführt werden.
Die Entscheidung, ob eine Vereinigung oder eine Person als terroristisch eingestuft wird, geht an die Absprache zwischen den Leitungsmitgliedern des LSPD und LSSD.
Die staatlichen Behörden haben das Recht, Einsicht in die finanziellen Daten von terroristischen Bankkunden zu nehmen, ohne dass Beweise für ein Verbrechen vorliegen.
Die staatlichen Behörden haben das Recht, die betroffenen Personen ohne Tatverdacht zu
durchsuchen. Selbes gilt für deren Fahrzeuge. Hierbei geht es um die Feststellung illegaler
oder staatlicher Gegenstände.
Bei Personen, die als terroristisch eingestuft sind, dürfen keine großen Haftminderungen
seitens der Exekutive getätigt werden.
Personen, die als terroristisch eingestuft sind haben kein Recht jegliche Waffen zu führen, trotz Waffenschein.
Jede Person welche eine rechtswidrige Tat vortäuscht, handelt rechtswidrig.
Die Strafe ist mit den jeweiligen Paragraphen welche vorgetäuscht wurden gleichzusetzen.
Grundsätzlich kann jedoch eine niedrigere Strafe vergeben werden.
Sollte eine verurteilte Person nachweislich nicht die monetären Mittel besitzen, um ihre auferlegte Geldstrafe zu bezahlen, dann greift die Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Formel mit der entsprechenden Dotierung ist folgende:
1000 US-Dollar = 1 Hafteinheit
Anhand dieser Formel, sind die US-Dollar Beträge in Hafteinheiten umzurechnen.
Bußgelder in Form von Rechnungen, welche von einem Exekutivbeamten ausgestellt wurden oder durch einen Blitzer entstehen, müssen binnen 48 Stunden bezahlt werden. Bei Missachtung wird nach StGB §28 bestraft.
Die Gefahr im Verzug bezeichnet die direkte Gefahr, dass Personen gefährdet sind oder Beweismittel zerstört werden. Sie berechtigt Exekutivbeamte Häuser und Wohnungen zu betreten sowie Eigentum einer Person zu durchsuchen und an dieser Leibesvisitationen durchzuführen.
Abs.1. Wer einen anderen bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, wird mit einer
Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Jeder Mensch ist dazu verpflichtet einer anderen Person Hilfe zu leisten, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu begeben bzw. unzumutbar zu sein.
Abs.2. Jemand der in StGB §2 Abs.1. genannten Pflicht nicht nachgeht und / oder eben jene versucht zu unterbinden, handelt rechtswidrig und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer einem Menschen rechtswidrig droht um sich, oder anderen einen Vorteil zu verschaffen, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer einen Menschen gegen seinen Willen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt und durch eben jene Tat sich oder anderen einen Vorteil verschafft, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. StGB §4 Abs.1. wird pro Geisel als Strafmaß angerechnet.
Abs.1. Beschreibt den Angriff auf Leib und / oder Leben einer Person und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt. Die geschädigte Person hat Anspruch auf Schmerzensgeld.
Abs.1. Beschreibt den schweren Angriff auf Leib und / oder Leben einer Person und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt. Die geschädigte Person hat Anspruch auf Schmerzensgeld.
Abs.1. Eine Person zu einer rechtswidrigen Tat zwingen mit dem Zusammenhang der Drohung wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs. 1 Beschreibt die Ermordung an einer oder mehrerer Person/- en aus niederen Beweggründen und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Beschreibt die fahrlässige Tötung einer Person und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer einen anderen beschimpft, verspottet oder Äußerungen tätigt, die seine Ehre verletzt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe zu bestrafen.
Abs.1. Bezeichnet die Tat von intimen oder sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer eine andere Person ohne deren Einwilligung vorsätzlich auf eine Weise unsittlich berührt und / oder belästigt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Ab.1. Der Verkauf von sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer einen Menschen gegen seinen Willen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, begeht Freiheitsberaubung und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Um ein Gewerbe oder eine Firma zu gründen und staatlich anerkennen zu lassen um damit in einem Feld Waren und / oder Dienstleistungen im öffentlichen Raum anzubieten, bedarf es eine Eintragung in das offizielle Handelsregister des Staates San Andreas.
Abs.1. Sollten Person(en) Waren und / oder Dienstleistungen im öffentlichen Raum anbieten / vertreiben, ohne im Handelsregister als Firma oder Gewerbe eingetragen zu sein, werden die Verantwortlichen mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Sollte ein Gewerbe oder eine Firma Waren und / oder Dienstleistungen im öffentlichen Raum anbieten / vertreiben, welche nicht im Feld des Gewerbes / der Firma liegen, so werden die Verantwortlichen mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer einen fremden beweglichen Gegenstand einem anderen mit einem Vorsatz entwendet, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer einen Raubüberfall verübt, handelt rechtswidrig und wird zu einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer einen Raubüberfall unter Verwendung einer Waffe verübt, handelt rechtswidrig und wird zu einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer jemanden bewusst täuscht und / oder in die Irre führt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, oder Gegenstände käuflich erwirbt und für diese nicht das zu entrichtende Entgelt bezahlt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Der geschädigte hat das Recht seinen monetären Ausfall vom Täter einzufordern. Sollte der Täter diesen Betrag nicht freiwillig entrichten, dann kann eine Haftstrafe und / oder Pfändung erfolgen.
Abs.1. Wer einen fremden beweglichen Gegenstand besitzt, welcher einem Dritten mit Vorsatz entwendet worden ist, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer einen fremden beweglichen Gegenstand verkauft, welcher einem Dritten mit Vorsatz entwendet worden ist, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer sich oder anderen durch Gewalt einen unautorisierten Zutritt auf oder in ein fremdes Grundstück, eine Wohnung, die Geschäftsräume, oder in das allgemeine Besitztum von Personen erzwingt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer physische Geldeinheiten besitz, welche gefälscht sind, oder nicht der Währung US-Dollar, oder keiner anderen offiziellen ausländischen Währung entsprechen, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. StGB §24 Abs.1. wird pro 500 Einheiten als Strafmaß angerechnet und wird auf die nächste 500er Stelle aufgerundet.
Abs.1. Das Wetten und Glücksspielen mit offiziellen sowie inoffiziellen Geldmitteln ist nur in Spielhallen gestattet, welche im Handelsregister als Gewerbe oder Firma vom Staate San Andreas anerkannt sind.
Abs.2. Die Missachtung von StGB §25 Abs.1. wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer die Notruffunktion oder die Notruf-Telefonnummer einer Behörde, ohne sich in einer
Notsituation zu befinden, verwendet, ist mit einer Haft- und / oder Geldstrafe zu bestrafen.
Abs.1. Wer Exekutivbeamte oder Mitarbeiter des LSMD / LSFD versucht mit Geld oder anderen nicht ethischen Lockmittel zu bestechen, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer die Anweisungen eines Exekutivbeamten missachtet, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer eine laufenden Maßnahme, Amtshandlung oder Ermittlung durch Störverhalten behindert, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer eine Exekutivbeamten mit Gewalt, durch Drohung oder durch seine Ignoranz an einer Amtshandlung behindert oder dieser entflieht, ist mit einer Haft- und / oder Geldstrafe zu verurteilen.
Abs.1. Wer gewaltsam, oder in einer negativen Absicht in ein Gebäude eindringt, welches einer staatlichen Behörde, oder einer staatlichen Institution des öffentlichen Dienstes zugehörig ist, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1 Wer einen Exekutivbeamten oder einen Mitarbeiter des LSMD / LSFD vorsätzlich angreift wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer ohne klare Zustimmung eines Exekutivbeamten, eine temporäre Sperrzone betritt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Wer ohne klare Zustimmung eines Exekutivbeamten oder einem Mitarbeiter des LSMD / LSFD, eine permanente Sperrzone betritt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.3. Folgende Orte sind permanente Sperrzonen:
Fort Zancudo Militärbasis und derer Zufahrten
Bolingbroke Strafanstalt
Zellentrakte, Sicherheitsraüme und Mitarbeiterbereiche des LSPD und LSSD
Landeplätze, Dächer und geschlossene Stellplätze des LSPD, LSSD, LSFD und LSMD
Abs. 4. Temporäre Sperrzonen sind jegliche Sperrzonen, welche von den staatlichen Behörden aufgrund einer Gefährdungslage ausgerufen werden. Dazu gehören auch durch Absperr- und Warnobjekte der Exekutive abgesperrte Gebiete.
Abs. 5. Als permanente Sperrzone bezeichnet man die in Abs.3. genannten Gebiete oder Räumlichkeiten.
Abs .6. Temporäre Sperrzonen dürfen von Exekutivbeamten, Mitarbeitern des LSMD / LSFD und dem Abschleppdienst, im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten, betreten werden.
Abs.1. Wer aus staatlichem Gewahrsam oder Haft flieht, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Wer einer Person bei der Flucht aus staatlichem Gewahrsam hilft gilt als Mittäter.
Abs.1. Wer vor Maßnahmen eines Exekutivbeamten flüchtet, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Personen die eine Behandlung vom LSMD / LSFD vorsätzlich stören und somit nicht zum Genesungsprozess der verletzten Person beiträgt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Ein Exekutivbeamter kann bei dem direkten Umgang mit einer Person Waffen jeglicher Art für die Eigensicherung einziehen, solange die Interaktion andauert.
Abs.2. Die Falschaussage des Zivilisten, ob er oder sie Zugang zu einer Waffe jeglicher Art hat, ist rechtswidrig und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Ein Platzverweis kann von den Eigentümern oder den Betreibern eines Geländes ausgesprochen werden, wenn die Person gegen die gegebene Hausordnung verstößt, eine Gefahr für sich oder andere darstellt oder den Betrieb aufhält.
Abs.2. Exekutivbeamte haben das Recht im ganzen Staate San Andreas Platzverweise zu erteilen, um die Sicherheit oder den Frieden am verwiesenen Ort zu waren.
Abs.3. Sollte die Person sich nicht freiwillig entfernen oder innerhalb der ausgesprochenen Dauer des Platzverweises an den verwiesenen Ort zurückkehren, so wird dies mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer Ausrüstung, Fahrzeuge oder anderes staatliches Eigentum unerlaubt besitzt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Unter staatliches Eigentum fällt:
Taser
Kampfpistole
Schlagstock
Pumpgun
Karabinergewehr
Sämtliche Dienstfahrzeuge
Uniformen und Marken
Abs.1. Wer sich und / oder anderen mit den ihm gesonderten vom Staat vergebenen Status Straftaten verschleiert und / oder sich oder anderen dadurch einen Vorteil gewährt und / oder gewinnt, wird mit einer Auflösung des Dienstverhältnis, sowie einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer als Exekutivbeamter oder Mitarbeiter des LSMD / LSFD Fehlverhalten aufweist, welches nicht im Sinne der Ausübung seiner dienstlichen Pflicht steht, wird mit einer Geldstrafe sowie einer dienstinternen Sanktion verurteilt.
Abs.1. Wer als Exekutivbeamter oder Mitarbeiter des LSMD / LSFD Straftaten begeht, die nicht im Sinne der Ausübung seiner dienstlichen Pflicht steht, wird mit einer Geldstrafe sowie einer dienstinternen Sanktion verurteilt.
Abs.1. Wer als Exekutivbeamter oder Mitarbeiter des LSMD / LSFD, die Arbeit in Form einer Aussetzung verweigert, macht sich strafbar und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt. Eine rechtswidrige Arbeitsverweigerung findet dann statt, wenn durch die Aussetzung der Arbeit die Sicherheit, Grundordnung oder das allgemeine Leben der Bürgerinnen und Bürger stark beeinträchtigt wird. Die Beurteilung solcher Situationen und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in einer solchen Angelegenheit obliegt den Leitungsmitgliedern der staatliche Behörden / der staatlichen institution des öffentlichen Dienstes.
Abs.1. Wer ohne Erlaubnis eine vertrauliche Information oder ein Geheimnis an Personen weiterträgt, die nicht befugt oder bemächtigt sind von diesen Informationen zu wissen, das ihm als
a.) Mitarbeiter des LSMD / LSFD, Arzt, Sanitäter, Psychotherapeut, Psychologe oder auch Angehörige eines anderen Heilberufs in einem Patientenverhältnis oder als
b.) staatlich anerkannter Rechtsanwalt in einem gültigen Mandantenverhältnis mit Mandatsvertrag anvertraut wurde, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Wenn es sich jedoch bei diesen Geheimnissen um Thematiken handelt, welche eine schwerwiegende Gefahr für die Gesellschaft darstellen oder wo Leib und Leben einer Person in Gefahr ist, dann ist zumindestens das LSMD / LSFD dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Exekutive zu melden.
Abs.3. Selbes gilt für Befragungen / Anhörungen die durch die Exekutive durchgeführt werden. Die Schweigepflicht kann so, temporär für die Klärung einer Strafsache, vom bearbeitenden Exekutivbeamten aufgehoben werden. Die Befragungen / Anhörungen der Exekutive, in denen vertrauliche Informationen und / oder Geheimnisse einer Person zwangsweise offengelegt werden müssen, werden ohne Anwesenheit der Öffentlichkeit durchgeführt.
Abs.1. Die Zuständigkeitsbereiche der staatlichen Behörden sind innerhalb dieser klar unterteilt und werden bei Überschreitung mit einer Geldstrafe und einer dienstinternen Sanktion geahndet.
Abs.2. Die Grenzen der Zuständigkeitsbereiche können nach Absprache temporär überschritten werden, wodurch jeder Exekutivbeamte in den jeweiligen Gebieten agieren darf.
Abs.3. Für Bürger ist, durch die Unwissenheit solch einer Überschreitung, jeder Exekutivbeamte jederzeit gleich zu stellen.
Abs.1. Ein Exekutivbeamter kann eine Person und ihren Besitz nur unter einer der folgenden Umstände durchsuchen:
a.) Ein Beschluss liegt vor.
b.) Es handelt sich um einen akuten und begründeten Verdacht.
c.) Es besteht Gefahr im Verzug.
d.) Die Person gestattet es dem Exekutivbeamten.
e.) Die Person wird durch ein Gesetzesbruch festgenommen.
Sollte ein Exekutivbeamter ohne einer diese Gegebenheiten eine Person und / oder ihren Besitz durchsuchen, wird dies mit einer Geldstrafe und dienstinternen Sanktion geahndet.
Abs.2. Bei einem Beschluss, welcher im Vorhinein vorliegen muss, oder der Gefahr im Verzug darf der Beamte, wenn nötig, zu den genannten Punkten ebenfalls den Wohnsitz durchsuchen. Sollte ein Exekutivbeamter ohne einer diese Gegebenheiten den Wohnsitz durchsuchen, wird dies mit einer Geldstrafe und dienstinternen Sanktion geahndet.
Abs.3. Bei einem Verdacht kann ein Polizeihund hinzugezogen werden, um den Verdacht zu überprüfen und ggf. zu bestätigen, woraufhin eine Durchsuchung getätigt werden kann.
Abs.1. Ein Exekutivbeamter muss sich als solcher ausweisen können, wenn ein Bürger darum bittet.
Abs.2. Zur Ausweisung kann ein Exekutivbeamter seinen Dienstausweis verwenden oder seine Dienstnummer mit Nachnamen nennen.
Abs.3. Das Verweigern der Ausweisung von einem Exekutivbeamten, wird mit einer Geldstrafe und dienstinternen Sanktion geahndet werden.
Abs.1. Die Sonderrechte eines staatlichen Fahrzeuges oder eines des LSMD / LSFD dürfen nur zur Erfüllung der hoheitlichen Pflichten genutzt werden. Der Missbrauch wird mit einer Geldstrafe und dienstinternen Sanktion geahndet.
Abs. 1. Beschreibt das Beschädigen von fremdem privatem Eigentum und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt. Die betroffen Person hat Anspruch auf anfallenden Schadensersatz.
Abs. 2. Die Sachbeschädigung an Privateigentum, wird nur auf Antrag ggf. einer Anzeige geahndet.
Abs. 1. Beschreibt das Beschädigen von öffentlichen und / oder staatlichen Eigentum und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs. 2. Die Sachbeschädigung an öffentlichen oder staatlichen Eigentum benötigt kein Antrag oder eine Anzeige.
Abs.1. Wer unerlaubterweise ein fremdes Grundstück, eine Wohnung, die Geschäftsräume, oder in das allgemeine Besitztum von Personen widerrechtlich eindringt, oder wenn jemand ohne Befugnis darin verweilt, oder auf die Aufforderung vom legitimen Rechthaber sich nicht entfernt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt. Die betroffen Person hat Anspruch auf anfallenden Schadensersatz.
Abs. 1. Jeder Bürger dieses Staates ist gegenüber Exekutivbeamten ausweispflichtig.
Abs. 3. Ein staatlich anerkannter Anwalt muss sich als solcher vor Exekutivbeamten ausweisen, sobald dieser in einen Fall der Exekutive eintritt.
Abs.4. Wer sich weigert sich über staatliche Dokumente vor einem Exekutivbeamten zu identifizieren oder willentlich jene Dokumente vor einem Exekutivbeamten zurückhält, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer in der Öffentlichkeit Kleidung trägt, die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen und die Identitätsfeststellung erschwert wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Wer während der Bedienung eines Fahrzeuges Kleidung trägt, die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen und die Identitätsfeststellung erschwert wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.3. Exekutivbeamte in Sondereinsätzen haben das Recht Vermummungen zu tragen.
Abs.1. Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Beschreibt die Tat, einer Gewaltstrategie nichtstaatlicher oder staatlicher Akteure, die damit politische, ideologische, religiöse oder geschäftliche Ziele durchsetzen wollen.
Abs.2. Der Terroristenstatus, kann von der Leitung der staatlichen Behörden vergeben werden.
Abs.3. Die Ausführung eines terroristischen Aktes wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe bestraft.
Abs.1. Wer sich der Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt, ohne dazu befugt zu sein, ist mit einer Haft- und / oder Geldstrafe zu bestrafen.
Abs. 2. Dazu gelten folgende behörden oder Ämter: Staatliche Behörden, staatliche Institutionen des öffentlichen Dienstes, und Behörden oder Ämter, welche nicht im Staate San Andreas agieren.
Abs.1. Wer unbefugt die geschützten Berufsbezeichnungen des LSMD / LSFD, einer sonstigen medizinischen Position, eines staatlich anerkannten Rechtsanwaltes oder eines Regierungsbeamten führt oder praktiziert, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer andere mit jeglicher Art von Lärm stört und diese es als störend empfinden, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer sich unangemeldet versammelt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Chemikalien dürfen nur mit einer gültigen und mitgeführter Lizenz transportiert und besessen werden. Die nachweislich vorzulegen ist, wenn ein Exekutivbeamter darum bittet.
Der Transport und / oder Besitz ohne gültige Lizenz wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs. 2. Der Transport und Besitz von Chemikalien obliegt nur Firmen / Gewerbe, die vom Staate San Andreas anerkannt sind und im entsprechenden Feld arbeiten.
Wer Chemikalien transportiert und / oder besitzt ohne im Auftrag einer Firma / einem Gewerbe, die vom Staate San Andreas anerkannt sind und im entsprechenden Feld arbeiten, zu sein, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer zur Täuschung ein unechtes Dokument herstellt, ein Dokument verfälscht oder von einem unechten oder verfälschten Dokument gebraucht macht, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer eine Vergeltung für ein erlittenes Unrecht ausübt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer eine Schuss-, Hieb, Stich- oder Wurfwaffe ohne die dafür gültigen Lizenz besitzt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Die Waffe wird entzogen. - Dieser Paragraph wird pro Waffe angerechnet.
Abs.2. Sollte eine Person eine Schuss-, Hieb, Stich- oder Wurfwaffe mitführen, so ist eine Waffenlizenz vorzulegen, wenn ein Exekutivbeamter darum bittet.
Abs.1. Das offene Führen einer Schuss-, Hieb, Stich- oder Wurfwaffe ist nicht gestattet. Die Schuss-, Hieb, Stich- oder Wurfwaffe darf nur in einem geschlossenen Behälter oder in einem Waffenholster geführt werden. Verstöße werden mit Haft- und / oder Geldstrafen verurteilt.
Die Waffenlizenz sowie die Waffe wird entzogen. - Dieser Paragraph wird pro Waffe angerechnet.
Abs.1. Wer eine Person mit einer Schuss-, Hieb, Stich- oder Wurfwaffe bedroht und bereit ist diese abzufeuern oder zu verwenden, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Die Waffenlizenz sowie die Waffe wird entzogen. - Dieser Paragraph wird pro Waffe angerechnet.
Abs.1. Wer illegale Schuss-, Hieb, Stich- oder Wurfwaffe an eine andere Person gegen Leistung übergibt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Die Waffenlizenz und die Waffe wird entzogen. - Dieser Paragraph wird pro Waffe angerechnet.
Abs.1. Wer eine illegale Schuss-, Hieb, Stich- oder Wurfwaffe besitzt, wird mit einer Haft- und/ oder Geldstrafe verurteilt.
Die Waffenlizenz, Waffe und / oder Munition wird entzogen. - Dieser Paragraph wird pro Waffe angerechnet.
Abs.2. Illegale Schuss-, Hieb, Stich- oder Wurfwaffe und Munition im Sinne des Gesetzes sind all diese die nicht von einem Ammu-Nation verkauft werden. Staatliche Ausrüstung in Form von Waffen sind den staatliche Behörden vorbehalten.
Abs.1. Wer von einer Schuss-, Hieb, Stich- oder Wurfwaffe unberechtigt Gebrauch macht, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Die Waffenlizenz sowie die Waffe wird entzogen. - Dieser Paragraph wird pro Waffe angerechnet.
Abs.1. Eine Waffenlizenz kann von einem Exekutivbeamten ausgestellt werden. Dieser benötigt dafür ein psychologisches Gutachten, welches zuvor im LSMD / LSFD beantragt und erstellt werden muss. Die Kosten belaufen sich auf 10000 US-Dollar für die Bearbeitung und Erstellung beim LSMD / LSFD und 5000 US-Dollar für Bearbeitungskosten beim LSPD / LSSD
Abs.2. Die entsprechende Lizenz ist nur dann gültig, wenn diese mitgeführt wird.
Abs.1. Illegale Betäubungsmittel (Drogen) im Sinne des Gesetzes sind:
Getrocknete Pflanzenteile der Pflanze Cannabis sativa (Handelsname: Marihuana)
Benzoylecgoninmethylester (Handelsname: Kokain)
Diacetylmorphin (Handelsname: Heroin)
Lysergsäurediethylamid (Handelsname: LSD)
Methamphetamin (Handelsname: Meth)
Abs.2. Illegale Fertigungserzeugnisse im Sinne des Gesetzes sind:
Cannabis sativa (Handelsname: Hanf / Cannabis)
Erythroxylum coca (Handelsname: Kokapflanze)
Abs.3. Andere illegale Substanzen im Sinne des Gesetzes sind:
Selbstgebrannter hochprozentiger Alkohol (Handelsname: Moonshine)
Abs.1. Wer in BtMG Begriffserklärung Abs.2. genannte Fertigungserzeugnisse oder andere Mittel zur Herstellung und / oder zum Anbau der in BtMG Begriffserklärung Abs. 1 genannten Betäubungsmittel verwendet, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer illegale Betäubungsmittel, illegale Fertigungserzeugnisse sowie illegale Substanzen, die in BtMG Begriffserklärung Abs.1., Abs.2. und Abs.3. genannt werden, besitzt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe geahndet.
Abs.1. Wer illegale Betäubungsmittel, illegale Fertigungserzeugnisse sowie illegale Substanzen, die in BtMG Begriffserklärung Abs.1., Abs.2. und Abs.3. genannt werden, an eine andere Person mit einer oder ohne eine Gegenleistung übergibt, wird mit einer Haft- und oder / Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer illegale Betäubungsmittel, illegale Fertigungserzeugnisse sowie illegale Substanzen, die in BtMG Begriffserklärung Abs.1., Abs.2. und Abs.3. genannt werden, konsumiert wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Pro 10 Einheiten werden zu den Paragraphen BtMG §1-4 zusätzliche Haft- und / oder Geldstrafen angerechnet. Sollte die Menge unter 10 Einheiten liegen, wird nur der einzelne Absatz angerechnet.
Abs.1. Das Jagen ohne die benötigte Genehmigung ist verboten und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Die entsprechende Genehmigung ist vorzulegen, wenn ein Exekutivbeamter darum bittet.
Abs.1. Jagen ist ausschließlich in der Wildnis gestattet. In Städten und anderen bevölkerten Gebieten ist das Jagen nicht gestattet. Die Missachtung wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Es dürfen nur Tiere gejagt werden. Zudem sind Tiere, die in ihrer Art gefährdet sind, nicht zu jagen. Die Missachtung wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Unter den artgeschützten Tieren fallen Schildkröten und Haie.
Abs.1. Wer Jagdmittel besitzt, welche dafür vorgesehen sind bei der Jagd auf artgeschützte Tiere beizuhelfen, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Das Angeln ohne die benötigte Genehmigung ist verboten und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Die entsprechende Genehmigung ist vorzulegen, wenn ein Exekutivbeamter darum bittet.
Abs.1. Der Besitz von Schildkröten oder deren Überreste ist strafbar und wird mit einer
Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Der Besitz von Haien oder deren Überreste ist strafbar und wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Pro 10 Einheiten wird zu dem Paragraph BJagdG §6 zusätzliche Haft- und / oder Geldstrafen angerechnet. Sollte die Menge unter 10 Einheiten liegen, wird nur der einzelne Absatz angerechnet.
Abs.1. Wer angeln möchte, benötigt eine gültige Genehmigung, die von einem Exekutivbeamten ausgestellt wurde.
Abs.2. Wer jagen möchte, benötigt eine gültige Genehmigung, die von einem Exekutivbeamten ausgestellt wurde. Dieser benötigt dafür einen gültigen Waffenschein der Person.
Abs.3. Die entsprechende Genehmigung ist nur dann gültig, wenn diese mitgeführt wird.
Abs.4. Eine Genehmigung des Jagens oder Angelns ist ohne Anfrage einen Monat gültig.
Abs.1. Die Teilnahme am Land- See- und Luftverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht.
Abs.2. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Abs.3. Die Verkehrsordnung regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr auf dem Land-, sowie dem See- und Luftweg und ist somit gültig für alle Fahrzeugklassen (Zweirad, Dreirad, PKW, LKW, Jetski, Boot, Schiff, Hubschrauber, Flugzeug und weitere Fluggeräte) sowie für Fußgänger.
Abs.4. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese durch die Öffentlichkeit allgemein genutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.
Abs.5. Jeder Kraftfahrzeugführer welcher am öffentlichen Verkehr teilnimmt hat einen Verbandskasten (Verbandsmaterial), Warndreieck und eine Warnweste an der Person oder im Fahrzeug mitzuführen und darf auf solches überprüft werden. Sollte die Person die nach dem Gesetz geforderten Gegenstände im Fahrzeug / an der Person haben, so hat diese die Pflicht die Gegenstände einem Exekutivbeamten zur Schau zu stellen, sofern dieser darum bittet.
Abs.6. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich, sofern er am öffentlichen Verkehr teilnimmt, anzuschnallen oder bei der Führung eines Motorrades einen entsprechenden Schutzhelm aufzusetzen.
Abs.7. Alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, sind dazu angehalten bei Nacht (20:00 - 06:00 Uhr) die Scheinwerfer (Frontlichter) einzuschalten.
Abs.8. Jedes Fahrzeug muss binnen 24 Stunden nach dem Kauf von dem Besitzer bei einer staatlichen Behörde angemeldet werden. Eine Ummeldung fordert das nötige Formular oder den vorigen und den neuen Besitzer anwesend bei der Ummeldung. Bei einem Verkauf wird eine Abmeldung verlangt.
Abs.9. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind folgende:
80 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
100 km/h auf Landstraßen
180 km/h auf High- und Freeways
Eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h auf den High- und Freeways, welche unterschritten werden darf, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.
Es gilt eine Toleranz von 5 km/h.
Abs.10. Als geschlossene Ortschaften gelten: Los Santos, Sandy Shores, Harmony, Grapeseed und Paleto Bay (Die Route 1 durch Paleto Bay gilt als High- Freeway).
Abs.1. Wer ein Fahrzeug ohne die entsprechende Lizenz nach VO §27 führt oder ihm das Führen des Fahrzeuges durch den Staat San Andreas verboten wurde, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.2. Die entsprechende Lizenz muss einem Exekutivbeamten vorgelegt werden, wenn dieser darum bittet.
Abs.1. Eine An- Um- oder Abmeldung eines Fahrzeuges geschieht über das LSPD oder LSSD. Die Exekutivbeamten bei der Anmeldung das Recht auf die Einsicht der Warn- und Verbandsausstattung sowie die benötigten Lizenz.
Abs.2. Die Anmeldung eines Fahrzeuges ist 2 Jahre gültig und muss nach diesem Zeitraum bei einem Exekutivbeamten erneuert werden.
Abs.3. Das Führen eines nicht angemeldeten Fahrzeuges wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.1. Jeder Verkehrsteilnehmer muss ein Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnweste an der Person oder im Fahrzeug führen. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Das Überschreiten der in VO Grundregeln Abs.9. genannten Geschwindigkeiten wird mit einer Geldstrafe bestraft. Folgenden Überschreitungen werden geahndet:
Abs.1. Innerorts über 85 km/h
Abs.2. Innerorts über 150 km/h
Abs.3. Außerorts über 105 km/h
Abs.4. Außerorts über 170 km/h
Abs.5. Auf High- Freeways über 185 km/h
Abs.6. Auf High- Freeways über 250 km/h
Abs.1. Es gilt ein allgemeines Rechtsfahrgebot. Der Seitenstreifen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.2. Das Fahren abseits befestigter Straßen oder auf dem Seitenstreifen ist nicht gestattet. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft. Die Ausnahme sind Wald- oder Feldwege.
Abs.3. Das Fahren entgegen der ausgewiesenen Fahrtrichtung ist verboten. Die Missachtung wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.4. Das Wenden auf der Straße ist verboten. Dies kann nur an Kreuzungen unter der Berücksichtigung der rechts vor links Regel geschehen. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.5. Es gilt ein Mindestabstand von 10 Metern. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.6. Das Nutzen eines Mobiltelefons während des Fahrens wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.7. Wer ein illegales Straßenrennen organisiert oder an einem teilnimmt, wird mit einer Haft und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Wer eine Fahrweise aufweist, die andere Verkehrsteilnehmer behindert, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.2. Wer in seiner Fahrweise auffällige Lenkmanöver und / oder ein auffälliges Bremsverhalten aufweist, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.1. Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begeht, wer
a.) Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt.
b.) Hindernisse bereitet.
c.) eine gefährliche Fahrweise aufweist.
d.) ein Fahrzeug in seinem eigentlichen Einsatz pervertiert.
e.) dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet.
Abs.2. Die in VO §7 Abs.1. genannten Punkte werden mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Auf den High- Freeways gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h. Fahrzeuge die diese Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen, sind nicht auf den High- Freeways zu bewegen. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Abs.2. Auf einen High- Freeway darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen eingefahren werden. Die Missachtung wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.3. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.4. Das Wenden und Rückwärtsfahren ist verboten. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.5. Zu Fuß Gehende dürfen High- Freeways nicht betreten. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.1. Bedeutungen der Mittellinien
Gelbe Mittellinien trennen Fahrspuren, welche in verschiedene Richtungen verlaufen. Weiße Mittellinien trennen Fahrspuren, welche in dieselbe Richtung verlaufen.
Bei einer strichlierten Mittellinie darf, unter den Bedingungen von VO §10, überholt werden.
Bei einer (doppelt) durchgezogenen Mittellinie darf unter keinen Umständen überholt werden.
Bei einer Doppellinie, welche einerseits durchgezogen und andererseits strichliert ist, darf das Fahrzeug überholen, welches auf der Seite der strichlierten Mittellinie fährt.
Das Ein- Ausbiegen auf / von eine/r Straße ist bei jeder Art von Mittellinie erlaubt.
Abs.2. An “STOP” Schildern oder Bodenmarkierungen muss das Fahrzeug zum Stehen gebracht werden. Die Weiterfahrt ist erst bei einer freien Verkehrslage gestattet.
Abs.3. Jegliche Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen sind zu beachten und einzuhalten. Folgende Verkehrszeichen sind im Straßenverkehr nicht hiesig:
Verkehrszeichen, die die Geschwindigkeit regeln. (Die Geschwindigkeit wird durch VO Grundordnung Abs. 9 geregelt).
Jegliche Ampelanlagen. (Das Verhalten an Ampelanlagen wird durch VO §12 geregelt).
Abs.4. Exekutivbeamte sind immer das höchstes Verkehrszeichen.
Abs.5. Die Missachtung von VO §9 Abs.1.-4. wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.1. Es ist links und nur bei einer strichlierten Mittellinie zu überholen. Die Missachtung wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2. Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Die Missachtung wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.3. Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage. Die Missachtung wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.4. Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern. Die Missachtung wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.1. Das Halten und Parken ist unzulässig
a.) auf den Straßen und Seitenstreifen.
b.) im Bereich von scharfen Kurven.
c.) auf und an Auf- und Abfahrten.
d.) auf Bahnübergängen.
e.) vor und in amtlich gekennzeichneten Einsatzfahrzeugzufahrten.
f.) an rot / gelb gekennzeichneten Bürgersteigen und Parkverbotsschildern.
g.) vor der Notaufnahme des LSMD und auf den vorderen Parkplätzen des LSPD.
h.) vor und innerhalb Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Metern.
i.) entgegen der Fahrbahnrichtung beim Halten und Parken am Straßenrand.
j.) sofern dies das Nutzen gekennzeichneter Parkflächen verhindert.
k.) vor Hydranten.
l.) mit einem Fahrzeug, das 3 oder mehr Räder hat, und mit allen Reifen auf dem
Bürgersteig oder der Straße steht.
m.) vor und auf Ein- und Ausfahrten.
n.) vor Bushaltestellen (Ausnahme gilt bei Bussen im Dienste von LS-Transit).
Abs.2. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als eine Minuten hält, der parkt.
Abs.3. Das Halten und Parken an der Bordsteinkante fordert, dass das ein Fahrzeug welches 3 oder mehr Räder besitzt mit 2 Rädern der gleichen Seite auf dem Bordstein steht. Bei Fahrzeugen mit 2 Rädern muss das Fahrzeug so nah wie möglich an den Bordstein gebracht werden.
Abs.4 Die Missachtung von VO §11 Abs.1.-3. wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.1. An Kreuzungen und Einmündungen hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt. Fahrzeuge, welche aus einem Wald- Feldweg oder von einem Gelände auf eine Straße kommen, müssen dieser die Vorfahrt gewähren. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.2. An Kreuzungen und Einmündungen von Straßen unterschiedlicher Größe (Mindestunterschied von 2 Spuren), wird der größeren Straße Vorfahrt gewährt. Die Missachtung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.1. Ein Fahrzeug ist dann verkehrsuntauglich, wenn
a.) es einen Motorschaden hat.
b.) es durch einen Schaden weitere Schäden an einer Straße oder anderen Objekten vollzieht.
c.) der Fahrer nicht mehr fähig ist, das Fahrzeug zu bedienen oder es ihm schwerfällt.
d.) es Schäden aufweist, welche andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten.
e.) der Fahrer nicht mehr ausreichend gesichert im Fahrzeug ist.
f.) das Fahrzeug durch die Auflistung in folgendem Dokument nicht straßenzulässig ist:
Straßenunzulässige Fahrzeuge des Staate San Andreas
Abs.1. Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
a.) wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt.
b.) wer sich oder andere gefährdet sieht.
Abs.2. Der Warn- und Abbiegblinker sind jederzeit korrekt zu nutzen.
Abs.3 Die Missachtung von VO §14 Abs.1. und 2. wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.1. Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
b.) den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren.
c.) sich über die Unfallfolgen zu vergewissern.
f.) einen Abschlepper, die Exekutive und ggf. das LSMD / LSFD zu kontaktieren.
Abs.2. Bei einem Unfall ist das Halten auf dem Seitenstreifen oder dem Straßenrand gestattet.
Abs.4. Fahrschüler dürfen, während der Prüfung, ohne die benötigte Lizenz fahren.
Abs.1. Verkehrspunkte können je nach VO Delikten von einem Exekutivbeamten vergeben werden.
Abs.2. Das Blockieren einer Landezone ist rechtswidrig und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.3. Das Überfliegen von Sperrzonen ist rechtswidrig und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.2. Das Blockieren eines Wasserkanals ist rechtswidrig und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.3. Motorroller, Fahrräder und Elektroroller dürfen ohne eine Lizenz geführt werden.
Abs.4. Die Missachtung von VO §23 Abs.1. und 2. wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.3. Fahrzeuge, die von der Exekutive beschlagnahmt wurden, können von dieser durchsucht werden.
a.) Ein max. Promille Wert von 0.03 überschritten wird.
b.) Rückstände von Betäubungsmittel und Berauschungsmittel gefunden werden.
c.) Beeinträchtigung der Gliedmaßen vertreten sind.
d.) an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen wird.
e.) Der Fahrer begeht die Fahrerflucht.
f.) Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr liegt vor.
g.) Die Anzahl von 10 Verkehrspunkten überschritten wurde.
Abs.1. Folgende Lizenzen sind für den Land- See- und Luftverkehr hiesig:
Der Führerschein "Klasse-C" ist die Erlaubnis zum Führen von Lastkraftwagen, deren Auflistung in folgendem Dokument zu finden sind:
LKW-Kategorisierung des Staate San Andreas
Abs.2. Die entsprechenden Lizenzen sind nur dann gültig, wenn diese mitgeführt werden.